Das europäische Datenschutzrecht und seine Konsequenzen für Unternehmen für die IT-Sicherheit-DSGVO, NIS 2, IT-SIG und Co
Gefahren durch Cyberkriminalität, Ransomware, etc. sind sehr hoch und sind auf dem Vormarsch. Gesetze und Regularien sollen daher dafür sorgen, dass Infrastrukturen, Wirtschaftsgüter und Anwender von digitalen Produkten geschützt werden auch durch Datensicherung. Erfahren Sie mehr zu diesen Gesetzen und Regularien, wie z.B. die D GVO, die das – im Jahr 2021 überarbeitete – deutsche IT-Sicherheitsgesetz und die Richtlinien der EU für ein einheitliches Datenschutz-/Datensicherheitsrecht in Europa ergänzt. Das neue Cyber- und IT-Sicherheitsrecht, das gemäß der NIS 2-Richtlinie, das den Anforderungskatalog für Unternehmen und öffentlich-rechtliche Betreiber von kritischen Intrastrukturen (KRITIS) nochmals erheblich erweitert. Die EU hat auch eine Resilienz-Richtlinie auf den Weg gebracht. Der EU-Cyber Resilience Act (CRA) schließlich überträgt die IT-Sicherheit auf den Produktlebenszyklus, von der Entwicklung über die Lieferkette bis zum Anwender, was schon jetzt als das schärfste Schwert gilt, das jemals in Brüssel zur IT-Sicherheit geschmiedet worden ist. Erfahren Sie in diesem Zuge auch, dass und wie SEP die technische Sicherheit zur Umsetzung dieser rechtlichen Anforderungen liefert.
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